Inspektionen nach EN 15567

Die EN 15567-1 "Sport- und Freizeitanlagen - Seilgärten - Teil 1 Konstruktion und sicherheitstechnische Anforderungen" die mittlerweile im EU Raum gültig ist, ist für professionelle Anlagenbetreiber und  die Behörden bereits Stand der Technik.

Die neue Norm verlangt vom Betreiber eine regelmäßig wiederkehrende Inspektion der Anlage  durch eine zertifizierte Inspektionsstelle.

Wir sind eine durch die ERCA zertifizierte Inspektionstelle Typ C und führen die wiederkehrende Inspektion nach den neuen EN Norm 15567-1 für Ihre Anlage durch.

Unsere Jahres-Inspektion umfasst:

  • Prüfung der gesamten Unterlagen inkl. Lageplan, Konstruktionspläne, Betriebshandbuch und Baustatik, Prüfberichte, Wartungsprotokolle, Baumgutachten
  • Visuelle Kontrolle der gesamten Anlage und aller Elemente
  • Prüfung des Sicherungssystems
  • Überprüfung der Elemente auf Verletzungsgefahren
  • Kontrolle der Beschilderung,
  • Rettungsmöglichkeiten
  • Erstellung eines Prüfberichtes mit Mängelliste inkl. Fotodokumentation
  • Austellung einer Überprüfungstafel inkl. Plakette

Seit 1997 sind wir im Bau von Outdoor- und Indoor -Anlagen tätig und besitzen dadurch einen langjährige Erfahrung speziell in den Bereichen Hochseilgärten, Waldseilgärten, Ziplines, Flyingfox-Parks und Indoor-Anlagen.

Wir führen regelmäßige Material- und Produkttests durch, um die Qualität der Materialen und Abläufe zu verbessern.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für die wiederkehrende Inspektion Ihrer Anlage.